Münster (cpm) . Qualifizierte Langzeitarbeitslose, die Demenzkranke begleiten, können aus Sicht der Caritas in der Diözese Münster Pflegefachkräfte sinnvoll ergänzen und entlasten.
"Entscheidende Voraussetzung ist allerdings, dass die arbeitslosen Menschen sich freiwillig dafür entscheiden können", erklärte Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann am Dienstag in Münster. Denn es dürfe nicht übersehen werden, dass gerade die Betreuung von Demenzkranken eine hohe Motivation, viel Engagement und Sozialkomptenz erfordere.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte vorgeschlagen, 10.000 Langzeitarbeitslose im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes in Altenheimen einzusetzen. Eine Vollzeitstelle soll dabei für je 25 demenzkranke Bewohner eingerichtet werden.
Die Betreuung der alten Menschen zu verbessern, sei richtig, so Kessmann. Dazu würden allerdings nicht nur zusätzliche "Assistenzkräfte" benötigt, sondern auch eine ausreichende Zahl qualifizierter Pflegemitarbeiter. Wichtig sei eine angemessene Vorbereitung der Langzeitarbeitslosen für diese Aufgabe. Der dafür vorgesehene Basiskurs zur Betreuung könne ausreichend sein. Klar sein müsse allerdings sowohl in der praktischen Arbeit wie auch in den Verhandlungen mit den Kostenträgern, dass sie damit nur zusätzlich zu den Pflegefachkräften eingesetzt werden könnten. Um das sicherzustellen, "müssen die Träger der Einrichtungen diese zusätzlichen Aufgaben definieren können.
Die Freiwilligkeit ist Sicht der Caritas auch deshalb so entscheidend, weil der Umgang mit demenzkranken Menschen unter anderem eine hohe Belastbarkeit und Frustrationstoleranz erfordere. "Nicht jeder Mensch - egal ob arbeitslos oder nicht - ist bereit, sich darauf einzulassen", sagte Kessmann. Auf keinen Fall dürfe es Sanktionen beim Arbeitslosengeld II geben, wenn sich jemand diese Tätigkeit nicht zutraue.
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