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	<title>Kommentare fuer NPO-Press</title>
	<link>http://blog.npo-press.net</link>
	<description>Pressedienst deutschsprachiger Non-Profit-Organisationen</description>
	<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 16:23:48 +0000</pubDate>
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		<title>Kommentar zu Mann verstorben in Polizeifahrzeug von nhd</title>
		<link>http://blog.npo-press.net/2008/03/22/mann-verstorben-in-polizeifahrzeug/#comment-2</link>
		<dc:creator>nhd</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Mar 2008 11:31:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.npo-press.net/2008/03/22/mann-verstorben-in-polizeifahrzeug/#comment-2</guid>
		<description>Ist jemand nicht ansprechbar und scheint tief zu schlafen, ist von einer Bewusstlosigkeit auszugehen, die lebensbedrohliche Ursachen und, durch Wegfall wichtiger Schutzreflexe, auch lebensbedrohliche Folgen haben kann.

Deshalb ist „(plötzliche) Bewusstlosigkeit“ auch ein Alarmierungsstichwort für einen Notarzt.

Eine, neben einem Bewusstlosen aufgefundene, „teilweise geleerte Flasche Wodka“ darf nicht zwangsläufig zu der Diagnose „Besoffen – braucht keine Hilfe“ führen. Auch eine entsprechende Menge Alkohol im Blut kann tödlich sein und bedarf ärztlicher Versorgung!

Gegen 15:20 Uhr werden Polizei und Feuerwehr alarmiert. Mit ein wenig Glück treffen die „Retter“  gegen 15:30 Uhr (Annahme) ein. Gegen 16:45 Uhr verstirbt der Mann auf dem Polizeigelände in Ruhleben.

Feststellen der Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage (lernt jeder im Erste-Hilfe-Kurs), Trage aus dem Auto, Patient drauf, beide wieder ins Auto und dann in die, nur ca. 1500 Meter entfernte Rettungsstelle des DRK Klinikum Westend gefahren; das hätte kaum 15 Minuten Zeit in Anspruch genommen und der Patient wäre gut eine Stunde früher in den Genuss einer ärztlichen Versorgung gekommen, die zu dieser Zeit vielleicht erfolgreicher gewesen wäre.

Möglicherweise wurden hier einige Fehler gemacht. Die Aussage, das mache man immer so, kann keine Rechtfertigung darstellen – stattdessen sollte man diesen Vorfall zum Anlass nehmen, diese Verfahrensweise zu überprüfen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist jemand nicht ansprechbar und scheint tief zu schlafen, ist von einer Bewusstlosigkeit auszugehen, die lebensbedrohliche Ursachen und, durch Wegfall wichtiger Schutzreflexe, auch lebensbedrohliche Folgen haben kann.</p>
<p>Deshalb ist „(plötzliche) Bewusstlosigkeit“ auch ein Alarmierungsstichwort für einen Notarzt.</p>
<p>Eine, neben einem Bewusstlosen aufgefundene, „teilweise geleerte Flasche Wodka“ darf nicht zwangsläufig zu der Diagnose „Besoffen – braucht keine Hilfe“ führen. Auch eine entsprechende Menge Alkohol im Blut kann tödlich sein und bedarf ärztlicher Versorgung!</p>
<p>Gegen 15:20 Uhr werden Polizei und Feuerwehr alarmiert. Mit ein wenig Glück treffen die „Retter“  gegen 15:30 Uhr (Annahme) ein. Gegen 16:45 Uhr verstirbt der Mann auf dem Polizeigelände in Ruhleben.</p>
<p>Feststellen der Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage (lernt jeder im Erste-Hilfe-Kurs), Trage aus dem Auto, Patient drauf, beide wieder ins Auto und dann in die, nur ca. 1500 Meter entfernte Rettungsstelle des DRK Klinikum Westend gefahren; das hätte kaum 15 Minuten Zeit in Anspruch genommen und der Patient wäre gut eine Stunde früher in den Genuss einer ärztlichen Versorgung gekommen, die zu dieser Zeit vielleicht erfolgreicher gewesen wäre.</p>
<p>Möglicherweise wurden hier einige Fehler gemacht. Die Aussage, das mache man immer so, kann keine Rechtfertigung darstellen – stattdessen sollte man diesen Vorfall zum Anlass nehmen, diese Verfahrensweise zu überprüfen.</p>
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