Eine neue Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht kommt zu dem Ergebnis, dass es in Deutschland
nach dem Wegfall der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung im März
2010 keine objektiv feststellbaren "Schutzlücken" gibt.
Pressemeldung von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Posted: 2012-01-26 21:26:03
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