Um gerade einmal 0,06 Prozent könnte ein Gesetz zur verdachtslosen
Vorratsspeicherung aller unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und
Internetverbindungen die polizeiliche Aufklärungsquote erhöhen. Dies ist
aus den Ergebnissen einer Studie des Bundeskriminalamts abzuleiten. Die
von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene kurzfristige
Vorratsspeicherung der Identität von Internetnutzern (IP-Adressen) würde
sogar ohne jegliche Auswirkung auf die Aufklärungsquote bleiben.
Pressemeldung von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Posted: 2012-02-10 09:24:48
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